Ihre Kosten

Ihre Anfrage an den Anwalt kostet Sie zunächst nichts. Der Anwalt wird Ihnen einen Kostenvoranschlag erstellen und erst dann entscheiden Sie, ob Sie die Beratung in Anspruch nehmen wollen und zur Zahlung der Kosten bereit sind. Erst wenn Sie den Kostenvoranschlag akzeptieren, erhalten Sie auch die Beratung.

Die Höhe der Kosten setzt der Anwalt fest. Hierbei sind der Umfang und die Bedeutung der Angelegenheit von maßgeblicher Bedeutung. Im Falle einer Erstberatung darf der Anwalt regelmäßig keine höhere Gebühr als 180,00 € zzgl. USt., also insg. 208,80 € nach der Rechtsanwaltsgebührenordnung berechnen. Selbstverständlich sind auch Honorarvereinbarungen über ein höheres oder geringeres Honorar grundsätzlich zulässig.